Sep 7, 2026 · 6 min read
Forschungszulagengesetz erklärt: FZulG kompakt für KMU
Das FZulG regelt eine steuerliche Forschungszulage — keine Subvention. Drei Kern-Mechaniken, förderfähige Vorhaben, Förderhöhen nach Wachstumschancengesetz und die Abgrenzung zur BAFA-Beratungsförderung.

<figcaption>Generiertes Hero-Bild: Das Klemmbrett auf der Stufe rahmt das Forschungszulagengesetz als nächsten Schritt im Förderpfad.</figcaption>
Wer das Forschungszulagengesetz (FZulG) zum ersten Mal liest, sucht meistens eine konkrete Antwort auf eine konkrete Frage: Bekomme ich für unser Forschungs- oder Entwicklungsprojekt Geld vom Bund? Die kurze Antwort: Sie bekommen kein Geld im klassischen Sinn — Sie bekommen eine Forschungszulage, die als steuerliche Festsetzung über das Finanzamt auf Ihre Körperschaft- oder Einkommensteuer angerechnet wird.
Dieser Unterschied ist nicht akademisch. Er entscheidet darüber, wie der Antrag funktioniert, wer ihn bearbeitet, wie der Cashflow läuft und welche Belege Sie führen müssen. Wer die Mechanik des FZulG einmal verstanden hat, plant Antrag und Buchhaltung anders als bei der BAFA-Beratungsförderung.
Drei Kern-Mechaniken
Das FZulG funktioniert über drei Stufen, die aufeinander aufbauen:
| Stufe | Wer macht was? | Output |
|---|---|---|
| 1. Bescheinigung | Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob Ihr Vorhaben FuE im Sinne des FZulG ist — Neuartigkeit, Risiko, Planmäßigkeit. | Bescheinigung der BSFZ über die Förderfähigkeit dem Grunde nach. |
| 2. Festsetzung | Das zuständige Finanzamt prüft auf Basis der Bescheinigung und Ihrer Aufstellung der Aufwendungen, in welcher Höhe die Forschungszulage festgesetzt wird. | Bescheid des Finanzamts über die Forschungszulage. |
| 3. Anrechnung | Die festgesetzte Forschungszulage wird auf die nächste Körperschaft-/Einkommensteuerschuld angerechnet. Übersteigt sie die Steuerschuld, wird der Restbetrag erstattet. | Anrechnung im Steuerbescheid, ggf. Auszahlung. |
Wer die drei Stufen einmal kennt, sieht zwei Dinge sofort. Erstens: Die BSFZ entscheidet nur über das „Ob" der Förderfähigkeit, nicht über die Höhe. Zweitens: Die eigentliche Förderhöhe wird im Steuerverfahren festgesetzt, nicht in einem separaten Bewilligungsbescheid.
Förderfähige Vorhaben
Nach FZulG sind drei Typen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben begünstigt:
- Eigene Forschung. Sie führen das FuE-Vorhaben mit eigenem Personal in Ihrem Unternehmen durch.
- Auftragsforschung. Sie beauftragen einen externen Forschungsdienstleister mit der Durchführung — fällige Entgelte sind anteilig förderfähig.
- Kooperationsforschung. Sie führen ein FuE-Vorhaben gemeinsam mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen durch.
Eigene Forschung ist der häufigste Fall im KMU. Bei Auftragsforschung ist die Anteilsregelung wichtig — nicht das volle Auftragsentgelt ist förderfähig. Bei Kooperationsforschung trägt jeder Partner sein eigenes Antrags- und Bescheinigungsverfahren.
Förderfähige Aufwendungen
Förderfähig sind insbesondere drei Aufwandsklassen:
- Personalaufwendungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an förderfähigen FuE-Vorhaben arbeiten — einschließlich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
- Eigenleistungen des Einzelunternehmers oder von Mitunternehmern, bemessen mit einem im Gesetz festgelegten Stundensatz.
- Auftragsforschungsentgelte anteilig — nicht das volle Entgelt, sondern ein gesetzlich definierter Anteil.
Reine Sach- und Materialkosten fallen in der Regel nicht in den Förderrahmen. Wer auf Maschinen-, Material- oder Lizenzkosten setzt, plant ein anderes Förderinstrument.
Förderhöhe und Deckelung
Stand 2026-05-18, nach den Anpassungen durch das Wachstumschancengesetz (in Kraft seit 27.03.2024):
- Förderquote: 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG ist ein Bonus auf 35 % möglich.
- Bemessungsgrundlage: pro Wirtschaftsjahr bis zur Obergrenze von 12 Millionen Euro förderfähiger Aufwendungen je anspruchsberechtigtem Unternehmen.
- Eigenleistungs-Stundensatz: durch das Wachstumschancengesetz angehoben; konkreter Satz nach aktueller Fassung des FZulG.
Diese Sätze sind Hot-Facts. Sie können mit jeder Gesetzesänderung wandern. Vor jedem Antrag prüfen Sie die aktuelle Fassung des FZulG und das jeweils geltende BMF-Schreiben — die hier genannten Werte gelten zum Stand 2026-05-18, der nächste Re-Check ist auf 2026-11-18 terminiert (siehe next_factcheck).
FZulG vs. BAFA-Beratungsförderung: zwei Welten
Wer im Hub Förderfähigkeit ankommt, verwechselt FZulG und BAFA-Beratungsförderung leicht. Die beiden Programme sind aber für unterschiedliche Vorhabens-Typen gemacht und folgen unterschiedlichen Logiken:
| Dimension | FZulG (Forschungszulage) | BAFA (Beratungsförderung) |
|---|---|---|
| Gegenstand | Forschung und Entwicklung (eigene, Auftrags-, Kooperationsforschung) | Externe Unternehmensberatung |
| Antragstellung | Steuerliches Verfahren (BSFZ-Bescheinigung + Finanzamt-Festsetzung) | Verwaltungsverfahren (BAFA-Antrag + Bewilligung) |
| Auszahlung | Anrechnung auf Steuer, ggf. Erstattung | Zuschuss nach Verwendungsnachweis |
| Antrag vs. Vorhaben | Antrag auch nach Vorhabens-Beginn möglich (rückwirkende Anrechnung) | Antrag zwingend vor Vertragsabschluss |
| Träger | BSFZ + Finanzamt | BAFA |
Die unterschiedliche Antragslogik ist entscheidend für die Planung. Wer eine Beratung zur Strategie- oder Prozessklärung braucht, ist beim BAFA-Pfad. Wer Forschung und Entwicklung mit Personal- und Eigenleistungsanteil betreibt, ist beim FZulG-Pfad. Beides parallel ist möglich, solange das Kumulationsverbot eingehalten wird — keine Doppelförderung derselben Kosten.
Was sich seit 2024 geändert hat
Das Wachstumschancengesetz hat das FZulG 2024 in mehreren Punkten angepasst:
- Bemessungsgrundlage erhöht — die Obergrenze förderfähiger Aufwendungen wurde auf 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr angehoben.
- KMU-Bonus eingeführt — KMU im EU-Sinne können einen erhöhten Fördersatz beantragen.
- Eigenleistungs-Stundensatz angehoben — der gesetzlich festgelegte Stundensatz für Einzelunternehmer und Mitunternehmer wurde angehoben.
Weitere Anpassungen in 2026 sind politisch möglich und werden in dieser Datei quartalsweise auf Gesetzgebungs-Vorhaben geprüft. Wer einen größeren Antrag plant, prüft den jeweils geltenden Stand der Gesetzes-Fassung vor Antragstellung.
Wie es danach weitergeht
Wer das FZulG verstanden hat und einen Antragsfall sieht, hat drei Anschluss-Fragen:
- Wie läuft der Antrag konkret ab? Der Spoke Forschungszulage beantragen (Cluster, erscheint W35) führt durch die Schritte zwischen BSFZ und Finanzamt.
- Welche Kriterien prüft die BSFZ? Der Spoke BSFZ-Kriterien: Neuartigkeit, Risiko, Planmäßigkeit (W36) erklärt die drei Maßstäbe.
- Wie führe ich die Stundenzettel? Der Spoke Stundenzettel für die Forschungszulage (W38) liefert die Nachweis-Praxis.
Wer prüft, ob Software-/KI-Entwicklung in den FZulG-Rahmen passt, findet die Antwort in Forschungszulage für Software- und KI-Projekte (W40). Wer einen externen Berater für die Antragsstellung wählt, findet das Auswahlraster in Forschungszulage-Berater auswählen (W42).
Häufige Fragen
Was regelt das Forschungszulagengesetz?
Das FZulG regelt eine steuerliche Forschungszulage für förderfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Deutschland. Die Förderung wird per Bescheinigung der BSFZ und Festsetzung des Finanzamts auf die Körperschaft- bzw. Einkommensteuer angerechnet.
Wer hat Anspruch auf die Forschungszulage?
Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen mit FuE-Aufwendungen, sofern das Vorhaben die Kriterien der BSFZ erfüllt (Neuartigkeit, Risiko, Planmäßigkeit). Eine Rechtsform-Beschränkung gibt es nicht — Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften sind antragsberechtigt.
Wie hoch ist die Forschungszulage aktuell?
Stand 2026-05-18: 25 % der förderfähigen Aufwendungen, KMU-Bonus auf 35 % möglich, Bemessungsgrundlage bis 12 Mio EUR pro Wirtschaftsjahr. Sätze nach Wachstumschancengesetz 2024 — vor jedem Antrag gegen die aktuelle FZulG-Fassung prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen Forschungszulage und Forschungsförderung über BMBF-Programme?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung (Anrechnung auf Steuer), keine Subvention. BMBF-Programme sind klassische Zuschuss-Programme mit eigenem Bewilligungsverfahren, Verwendungsnachweis und projektbezogenen Auflagen. Beides parallel ist möglich, solange das Kumulationsverbot eingehalten wird.
Was hat sich am FZulG zuletzt geändert?
Das Wachstumschancengesetz hat 2024 die Bemessungsgrundlage angehoben, einen KMU-Bonus eingeführt und den Eigenleistungs-Stundensatz angehoben. Weitere Anpassungen in 2026 sind möglich; quartalsweise Re-Check empfohlen.
Wie wirkt die Forschungszulage steuerlich?
Sie wird als Zulage festgesetzt und auf die Körperschaft- bzw. Einkommensteuer angerechnet. Übersteigt die festgesetzte Zulage die Steuerschuld, wird der Restbetrag erstattet. Für den Cashflow heißt das: Die Zulage kommt im Rahmen des Steuerverfahrens, nicht als direkter Liquiditätszufluss bei Antrag.
CTA
Wenn Sie prüfen wollen, ob Ihr Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben in den FZulG-Rahmen passt — und welche Aufwendungen tatsächlich förderfähig sind — klärt Quandes mit Ihnen die drei Mechaniken vor dem Antrag: Bescheinigung, Festsetzung, Anrechnung. Ein Forschungszulage-Check beginnt nicht mit dem BSFZ-Formular, sondern mit der Frage, welche Aufwendungen Sie überhaupt sauber führen können.
CTA-Ziel: Forschungszulage-Check (Zielpfad /kontakt/foerdercheck/, bis Live-Schaltung Fallback /kontakt/).
Quellen
- Forschungszulagengesetz (FZulG), aktuelle Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fzulg/ (HTTP 200, abgerufen 2026-05-18)
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ): https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/ (HTTP 200, abgerufen 2026-05-18)
- Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024, in Kraft 27.03.2024) — Anpassungen FZulG
- BMF-Schreiben zur Forschungszulage (aktuelle Fassung; vor CMS-Anlage Live-Re-Check)
