Aug 31, 2026 · 6 min read

BSFZ-Kriterien: Neuartigkeit, Risiko, Planmäßigkeit erklärt

Die BSFZ prüft Forschungszulage-Anträge gegen drei FuE-Kriterien. Was Neuartigkeit, technisches Risiko und Planmäßigkeit konkret bedeuten — mit Praxisbeispielen und drei häufigen Schreib-Fehlern.

BSFZ-Kriterien: Neuartigkeit, Risiko, Planmäßigkeit erklärt

Der BSFZ-Antrag steht oder fällt mit der Begründung von drei Kriterien: Neuartigkeit, technisches oder wissenschaftliches Risiko, Planmäßigkeit. Sie sind im Forschungszulagengesetz und im OECD-Frascati-Manual verankert und beschreiben gemeinsam, was als förderfähige FuE gilt — und was als reguläre Produktentwicklung oder Optimierung nicht trägt.

Dieser Beitrag erklärt die drei Kriterien in ihrer operativen Bedeutung für einen BSFZ-Antrag, liefert pro Kriterium ein Praxisbeispiel und benennt drei häufige Schreib-Fehler, die auch sachlich starke Vorhaben kippen lassen.

Das Wichtigste in Kürze

Kriterium 1: Neuartigkeit

Neuartigkeit ist im FZulG-Kontext eine externe Größe, nicht eine interne. Maßstab ist nicht die Neuigkeit gegenüber dem Wissen oder den Erfahrungen des antragstellenden Unternehmens, sondern gegenüber dem öffentlich verfügbaren Stand der Technik. Eine Lösung, die anderswo schon publiziert oder dokumentiert ist, ist nicht neuartig — auch wenn sie für das antragstellende Unternehmen zum ersten Mal angewendet wird.

In der Praxis bedeutet das: der BSFZ-Antrag braucht eine kurze Recherche-Begründung, warum die geplante Lösung nicht aus vorhandenen Quellen ableitbar ist. Welche Standards, Patente, Forschungspublikationen oder kommerzielle Produkte haben das Problem bisher gelöst, und warum reichen sie nicht aus? Diese Recherche muss nicht erschöpfend sein, aber sie muss zeigen, dass eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik stattgefunden hat.

Praxisbeispiel. Ein Maschinenbau-KMU entwickelt eine Sortierautomatik für ein spezielles Materialgemisch. Neuartigkeit ist gegeben, wenn keine kommerziell verfügbare Sortierlösung das spezifische Materialgemisch in der geforderten Geschwindigkeit und Reinheit trennen kann — und das im Antrag mit Verweis auf Marktrecherche, Wettbewerbsanalyse oder Forschungspublikationen belegt ist. Eine reine „uns ist nichts Vergleichbares bekannt"-Aussage trägt nicht.

Kriterium 2: Technisches oder wissenschaftliches Risiko

Risiko in der BSFZ-Lesart ist die Unsicherheit, ob ein Vorhaben überhaupt zum geplanten Ergebnis führt. Das ist eine andere Risiko-Kategorie als wirtschaftliches Risiko (kommt der Kunde am Ende?) oder zeitliches Risiko (wird es länger dauern als geplant?). Förderfähig ist nur das technisch-wissenschaftliche Risiko: Es ist vor Beginn nicht klar, ob die gewählte Methodik das Ziel erreichen kann.

Das Kriterium grenzt FuE von regulärer Entwicklung ab. Wer einen bekannten Algorithmus für einen neuen Anwendungsfall anpasst, hat zeitliches Risiko, aber meistens kein technisches — die Frage „funktioniert es" lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit vorab beantworten. Wer dagegen ein neues Verfahren entwickelt, dessen Wirksamkeit erst durch Experimente belegt werden kann, hat genuines technisches Risiko.

Praxisbeispiel. Ein Software-KMU baut ein neues maschinelles Lernverfahren zur Anomalie-Erkennung in industriellen Sensordaten. Technisches Risiko ist gegeben, wenn vor Beginn unklar ist, ob die gewählte Modell-Architektur auf den spezifischen Daten überhaupt eine bessere Erkennungsrate liefert als bestehende Verfahren. Wenn das Vorgehen dagegen „bekannte Architektur auf neuen Daten anwenden und Hyperparameter optimieren" ist, fehlt das genuine technische Risiko.

Kriterium 3: Planmäßigkeit

Planmäßigkeit verlangt, dass das Vorhaben mit einer dokumentierten Vorgehensweise startet und nicht aus spontanen Versuchen besteht. Es muss eine erkennbare Methodik geben (welche Verfahren werden eingesetzt), eine Phasenstruktur (welche Schritte folgen aufeinander) und eine Ergebnis-Erwartung (was soll am Ende vorliegen, mit welchen messbaren Eigenschaften).

Das Kriterium grenzt FuE von unstrukturiertem Probieren ab — und schützt gleichzeitig vor der Annahme, FuE müsse von vornherein „erfolgsversprechend" sein. Planmäßigkeit ist eine Form-Anforderung an die Arbeit, nicht eine Erfolgs-Garantie. Ein Vorhaben kann planmäßig durchgeführt werden und am Ende ein negatives Ergebnis liefern — das ändert nichts an der Förderfähigkeit.

Praxisbeispiel. Dasselbe Software-KMU dokumentiert für das maschinelle Lernverfahren einen Plan mit vier Phasen — Datenaufbereitung, Modell-Auswahl, Training und Vergleich gegen Referenzverfahren, Auswertung. Pro Phase werden Methodik, eingesetzte Werkzeuge und Erwartungs-Indikator beschrieben. Diese Dokumentation muss nicht umfangreich sein, aber sie muss vor Beginn der Stufe „Modell-Auswahl" vorliegen — eine rückwirkende Rekonstruktion ist auffällig schwächer.

Drei häufige Schreib-Fehler

Fehler 1 — Neuartigkeit als Selbst-Aussage. „Für unser Unternehmen ist diese Technologie neu" ist kein Neuartigkeits-Beleg. Korrektur: externe Marktrecherche, Patentlage, Forschungsstand zitieren — auch wenn nur kurz.

Fehler 2 — Risiko als Zeit-Risiko verkleidet. „Wir wissen nicht, wie lange die Entwicklung dauert" ist kein technisches Risiko. Korrektur: die offene Frage formulieren, deren Antwort vor Beginn unklar ist — und zwar inhaltlich, nicht zeitlich.

Fehler 3 — Planmäßigkeit als Backlog-Liste. Eine Liste von Tasks ist keine Methodik. Korrektur: zumindest skizzieren, mit welcher methodischen Vorgehensweise die Tasks bearbeitet werden — Verfahren, Werkzeuge, Bewertungs-Kriterien.

Die drei Fehler sind die häufigsten Gründe für BSFZ-Rückfragen oder Ablehnungen. Sie sind alle vor Antragstellung korrigierbar.

Verbindung zum Antragsprozess

Die drei Kriterien sind das inhaltliche Herzstück des BSFZ-Antrags — Stufe 2 im Antragsprozess Forschungszulage beantragen (E1). Sie sitzen vor der Stundenaufzeichnung (E3) und vor der Honorar-Berechnung. Wer sie nicht sauber begründet, hat keinen tragenden Antrag, unabhängig davon, wie gut die Stunden dokumentiert sind oder wie hoch die Aufwendungen liegen.

Für die rechtliche Verankerung der Kriterien: Forschungszulagengesetz erklärt (E6). Für die spezifische Anwendung in Softwareentwicklung und KI: Forschungszulage Softwareentwicklung und KI (E5).

CTA

Wenn Sie vor einem BSFZ-Antrag stehen und unsicher sind, ob Ihr Vorhaben die drei Kriterien tragfähig erfüllt — oder wie Sie die Begründung schreiben — klärt der Forschungszulage-Check pro Kriterium die konkrete Beleglage für Ihr Vorhaben und benennt die Stellen, an denen nachgeschärft werden muss.

CTA-Ziel: Forschungszulage-Check (Zielpfad /kontakt/forschungszulage-check/, bis Live-Schaltung Fallback /kontakt/).

Häufige Fragen

Welche Kriterien prüft die BSFZ?

Drei: Neuartigkeit (gegenüber dem öffentlich verfügbaren Stand der Technik), technisches oder wissenschaftliches Risiko (Unsicherheit, ob das Vorhaben zum Ziel führt), Planmäßigkeit (dokumentierte Vorgehensweise mit Methodik, Phasen, Ergebnis-Erwartung). Alle drei müssen im Antrag belegt sein.

Was bedeutet Neuartigkeit im BSFZ-Kontext?

Neuartigkeit ist eine externe Größe — Maßstab ist der öffentlich verfügbare Stand der Technik, nicht das interne Wissen des Unternehmens. Eine Lösung, die anderswo bereits publiziert oder kommerziell verfügbar ist, gilt nicht als neuartig, auch wenn sie im Unternehmen zum ersten Mal angewendet wird.

Was zählt als technisches Risiko?

Die Unsicherheit, ob ein Vorhaben überhaupt zum geplanten Ergebnis führen kann — eine inhaltliche, nicht eine zeitliche Frage. Zeit- oder Budget-Risiken sind keine FuE-Risiken im FZulG-Sinn. Förderfähig ist nur das technisch-wissenschaftliche Risiko.

Wie wird Planmäßigkeit nachgewiesen?

Mit einer dokumentierten Vorgehensweise: Methodik (welche Verfahren), Phasenstruktur (welche Schritte folgen aufeinander), Ergebnis-Erwartung (was soll am Ende vorliegen). Die Dokumentation muss vor Beginn der jeweiligen Phase vorliegen — eine rückwirkende Rekonstruktion trägt selten.

Müssen alle drei Kriterien erfüllt sein?

Ja. Ein Vorhaben, das nur zwei der drei Kriterien erfüllt, ist nicht förderfähig nach FZulG. Die BSFZ prüft jedes Kriterium einzeln und vergibt die Bescheinigung nur bei vollständiger Erfüllung — gegebenenfalls mit Auflagen oder Einschränkungen auf Teilvorhaben.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Kriterien-Begründung?

Drei: Neuartigkeit als Selbst-Aussage ohne externen Beleg; Risiko als Zeit- oder Budget-Risiko verkleidet; Planmäßigkeit als bloße Task-Liste ohne Methodik. Alle drei führen regelmäßig zu BSFZ-Rückfragen oder Ablehnungen.

Quellen